Info zu FPV und Videos mit Flugmodellen

Informationen zum Luftraum

Auch wenn es viele Modellflieger nicht gerne hören oder zum Teil auch gar nicht wissen, man darf mit einem Flugmodell (egal ob Flächenmodell, Helikopter, Multikopter, Modellrakete etc.) nicht einfach irgendwo und dann auch beliebig hoch fliegen, das gilt unabhängig von Größe und Gewicht. Auf wichtige Aspekte wie Einverständnis des Grundstückeigentümers, Fliegen in Sichtweite des Piloten, Sicherheitsabstände und Versicherungsfragen soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden, sondern ganz allgemein auf die Einteilung des Luftraums.

In Deutschland wird der Luftraum in Klassen eingeteilt, die mit A bis G bezeichnet werden, siehe dazu den Artikel bei Wikipedia und die Grafik der Luftraustruktur. Klasse G ist der sog. unkontrollierte Luftraum, nur dieser darf von Flugmodellen ohne vorherige Anmeldung beflogen werden. Je nach Region reicht dieser unkontrollierte Luftraum bis 1000 Fuß (304m), 1700 Fuß (518m) oder 2500 Fuß (762m); in manchen Gegenden ist die Grenze auch noch weiter abgesenkt, und - ganz wichtig - wenn der kontrollierte Luftraum schon ab Boden beginnt (z. B. Kontrollzonen um Flughäfen) oder eine Flugbeschränkung besteht (z. B. militärisches Tieffluggebiet), darf man Flugmodelle überhaupt nicht verwenden!

Außerdem darf in Deutschland ein Flugmodell nur gesteuert werden, wenn der Pilot immer direkte Sichtverbindung zum Modell hat und dadurch auch den umgebenden Luftraum überblicken kann; je nach Größe des Flugmodells ergibt sich daraus eine Begrenzung für Flughöhe und Flugdistanz. Für FPV bietet sich an, zwei Fernsteuerungen im Lehrer-Schüler-Modus zu verbinden, so dass der verantwortliche Pilot das Modell immer im Blick hat und ggf. reagieren kann, und der "Copilot" hat die Onboard-Perspektive durch die Videobrille.

Die Grenzen der Lufträume, Sperrzonen etc. zeigt die jeweils aktuelle offizielle ICAO-Karte (International Civil Aviation Organisation); dort sollte man sich informieren, um zu erfahren, wo und ggf. wie hoch man überhaupt fliegen darf. Unabhängig von der Luftraumstruktur sind auch andere "sensible" Bereiche zu beachten, beispielsweise Naturschutzgebiete. Neben gedruckten Karten ist auch eine Online-Version der ICAO-Karte verfügbar. Dazu registriert man sich für das AIS- Portal (Aeronautical Information Service) der Deutschen Flugsicherung. Verschiedene Apps und Webseiten geben ebenfalls Hilfe bei der Auswahl eines Fluggebiets.

Von der Deutschen Flugsicherung DFS gibt es eine Seite mit Informationen zum Drohnenflug, dort ist u. a. auch ein Link zur DFS-DrohnenApp. Es ist generell wichtig, sich als Betreiber von Flugmodellen über die jeweils aktuellen Bestimmungen zu informieren. Im Januar 2017 wurden vom BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) neue Regeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten vorgestellt, die am 7. April 2017 in Kraft traten und u. a. (teilweise abhängig vom Startgewicht) Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis und andere Bestimmungen beinhalten. Seit dem 31.12.2020 gelten EU-weit neue Regeln für Flugmodelle und "Drohnen".

Wichtig: Seit dem 31.12.2020 gelten in der EU neue Regeln für den Betrieb unbemannter Fluggeräte, die damit auch Flugmodelle und "Drohnen" betreffen. Unter anderem ist eine Registrierung des Betreibers beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) erforderlich, man erhält dann eine e-ID, die am Fluggerät anzubringen ist. Für den Flug in der sog. "offenen Kategorie" benötigt man einen EU-Kompetenznachweis (für die Unterkategorien A1 und A3) oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis (für die Unterkategorie A2), also einen "EU-Drohnenführerschein". Falls man Mitglied eines Modellflugverbandes (MFSD/DAeC oder DMFV) ist, kann man im Sport- und Freizeitbereich nach den neuen Regeln der "spezifischen Kategorie" fliegen, wenn man einen Modellflug-Schulungsnachweis hat. Dieser kostet etwa 27 Euro, ist fünf Jahre lang gültig und kann online hier beim MFSD oder hier beim DMFV erworben werden. Detaillierte Antworten zu Fragen bzgl. der etwas komplizierten neuen Bestimmungen gibt es u. a. hier auf der LBA-Website.